Erforderlichkeit prüfen
Arzt und Reisender prüfen, ob das konkrete Arzneimittel und die geplante Schengen-Reise unter die entsprechenden Vorschriften für kontrollierte Arzneimittel fallen.
Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums kann beim Mitführen bestimmter Betäubungsmittel bzw. kontrollierter Arzneimittel eine ärztlich ausgefüllte und behördlich beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens erforderlich sein.
Arzt und Reisender prüfen, ob das konkrete Arzneimittel und die geplante Schengen-Reise unter die entsprechenden Vorschriften für kontrollierte Arzneimittel fallen.
Der verschreibende Arzt trägt Arzt-, Patienten-, Reise- und Arzneimitteldaten ein und bestätigt die ärztliche Verordnung mit Datum, Unterschrift und Stempel.
Die für den Wohn- bzw. Praxisbereich zuständige Stelle bestätigt die Bescheinigung. Welche Behörde zuständig ist, richtet sich in Deutschland nach dem Bundesland.
Die beglaubigte Bescheinigung sollte zusammen mit dem Arzneimittel in Originalverpackung und den weiteren erforderlichen Reisedokumenten mitgeführt werden.
ImplantID Clinic kann vorhandene Patienten- und Medikationsdaten für die Vorbereitung übernehmen. Fehlende Identitäts-, Reise- und Behördenangaben müssen gezielt ergänzt und anschließend fachlich geprüft werden.
Im Bereich „PDF & Druck“ kann der Arzt einen Patienten auswählen und die Art.-75-Bescheinigung vorbereiten. Vorhandene Medikationsdaten werden übernommen; Pass-/Ausweisnummer, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Reisezeitraum, Gesamtwirkstoffmenge und zuständige Behörde werden ergänzt.
Stammdaten aus der Patientenakte übernehmen.
Handelsname, Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform und Dosierung vorbefüllen.
Gültigkeits- und Verschreibungsdauer werden vor dem Export begrenzt.
Für Arztunterschrift und anschließende behördliche Beglaubigung ausgeben.
Für die endgültige Bescheinigung und die aktuelle Zuständigkeit sollten immer die amtlichen Unterlagen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verwendet werden. Die Zuständigkeiten der Beglaubigungsstellen können sich ändern.
ImplantID ersetzt weder die Prüfung des Betäubungsmittelstatus noch die Prüfung der Einreisevorschriften. Bei Unsicherheit müssen BfArM, zuständige Beglaubigungsbehörde sowie gegebenenfalls die Behörden bzw. Auslandsvertretungen des Reiselandes konsultiert werden.