IMPLANTID · ZUGÄNGLICHKEIT

Hinweise zur Barrierefreiheit

Unser Ziel

Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung soll die Website für möglichst viele Menschen nutzbar sein. Bei der Weiterentwicklung orientieren wir uns an den Grundprinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

Bereits umgesetzte Maßnahmen

Bekannte Grenzen

Einzelne illustrative Produktmockups, komplexe Animationen oder Kontrastkombinationen können noch weiter optimiert werden. Die Website befindet sich in laufender Entwicklung; Barrierefreiheit wird deshalb fortlaufend geprüft.

Kontakt bei Barrieren

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Unterstützung beim Zugriff auf Inhalte benötigen, schreiben Sie bitte an support@implantid.org.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter unter bestimmten Voraussetzungen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, enthält § 3 Abs. 3 BFSG eine Ausnahme. Sollte ImplantID künftig einen vom BFSG erfassten Verbraucherdienst anbieten, werden Anwendbarkeit, Konformitätsanforderungen und die nach Anlage 3 BFSG erforderlichen Informationen anhand des dann tatsächlich angebotenen Dienstes aktualisiert.