Beispielansicht
Reiseziel, ausgewählte verschreibungspflichtige Medikamente und Nachweise werden vor dem Versand gemeinsam geprüft. Es werden nur ausdrücklich freigegebene Informationen bereitgestellt.
ImplantID kann eine strukturierte Prüfanfrage für verschreibungspflichtige Medikamente vorbereiten. Reisende wählen das Zielland, die relevanten Medikamente und die erforderlichen Nachweise aus. Anschließend kann ein zeitlich begrenzter, widerrufbarer QR-Link erzeugt werden, über den eine zuständige Auslandsvertretung oder Behörde die freigegebenen Angaben einsehen kann.
Reiseziel, ausgewählte verschreibungspflichtige Medikamente und Nachweise werden vor dem Versand gemeinsam geprüft. Es werden nur ausdrücklich freigegebene Informationen bereitgestellt.
12.–26. Oktober 2026 · Prüfanfrage vorbereitet
Die Funktion ist als kontrollierter Freigabeprozess konzipiert. ImplantID entscheidet nicht, ob ein Medikament im Zielland zulässig ist. Stattdessen werden vorhandene Angaben und Nachweise strukturiert zusammengeführt und für die zuständige Stelle nachvollziehbar bereitgestellt.
Eine Nutzerin plant eine zweiwöchige Reise ins Ausland und muss während dieser Zeit ein verschreibungspflichtiges Medikament mitführen. Vor der Abreise möchte sie klären, ob für die Einreise zusätzliche Nachweise, eine vorherige Genehmigung oder eine Meldung bei den zuständigen Behörden erforderlich ist. Statt einzelne Dokumente unstrukturiert per E-Mail zu versenden, bereitet sie die Anfrage in ImplantID vor.
Sie hinterlegt Zielland und Reisezeitraum und wählt ausschließlich das Medikament aus, das sie tatsächlich mitführen wird.
Die ärztliche Bescheinigung und eine Rezeptkopie werden dem Medikament zugeordnet. Vor der Freigabe sieht sie genau, welche Informationen enthalten sind.
ImplantID erzeugt einen zeitlich begrenzten QR-Link. Dieser kann der zuständigen Auslandsvertretung oder einer von ihr benannten Stelle übermittelt werden.
Wenn die zuständige Stelle die Unterlagen prüft, weiterleitet oder zusätzliche Informationen anfordert, kann der Bearbeitungsstatus in der Reisevorbereitung dokumentiert werden. Die Entscheidung selbst trifft ausschließlich die zuständige Behörde.